Kfz-Schadengutachten

Unfall gehabt? Ihr Schadengutachten in 24–48 h.*

Unabhängige Begutachtung durch zertifizierte Sachverständige – schnell, digital und rechtssicher.

✔ Kostenfrei bei unverschuldeten Unfällen ✔ Unabhängig & zertifiziert ✔ Von Versicherungen anerkannt

*In der Regel 1–2 Tage nach Eingang der Unterlagen.

Warum Carvalis? Schnell. Objektiv. Digital.

Nach einem Unfall haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Wir unterstützen Sie dabei – effizient und ohne unnötige Wege.

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Kein Werkstatttermin erforderlich

In vielen Fällen kein Werkstatttermin erforderlich.

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Digitale Schadenaufnahme & persönliche Begutachtung

Digitale Schadenaufnahme kombiniert mit persönlicher Begutachtung durch Sachverständige.

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Rechtssichere Gutachtenerstellung

Rechtssichere Gutachtenerstellung durch qualifizierte Sachverständige.

Schnell: 24–48 h*

In der Regel 1–2 Tage nach Eingang der Unterlagen.

0 €** für Sie

Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

*In der Regel 1–2 Tage nach Eingang der Unterlagen.
**Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten.

Schnelle Schadenaufnahme – digitale Begutachtung durch Sachverständige

Kein Werkstatttermin. Kein Zeitverlust. Einfach digital.

01

Schaden melden

Laden Sie Fotos Ihres Fahrzeugs hoch und beschreiben Sie den Schaden – über unser Formular oder telefonisch.

02

Digitale Begutachtung durch Sachverständige

Ein zertifizierter Sachverständiger nimmt den Schaden persönlich digital auf – per Video, Rücksprache oder ergänzende Prüfung.

03

Erstellung Ihres Gutachtens

Auf Basis der eigenen Begutachtung erstellt der Sachverständige Ihr rechtssicheres Gutachten.

04

Gutachten erhalten

Wir melden uns kurzfristig zur Begutachtung bei Ihnen. Innerhalb von 24–48 Stunden* erhalten Sie Ihr Gutachten per E-Mail.

05

Weiterleitung

Auf Wunsch leiten wir Ihr Gutachten direkt an Ihren Anwalt oder Ihre Versicherung weiter.

Die Begutachtung erfolgt durch einen qualifizierten Sachverständigen auf Grundlage eigener Wahrnehmung. Übermittelte Fotos dienen der Vorbereitung und ersetzen keine sachverständige Bewertung.

Unsere Leistungen

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Fuhrpark-Services

Standardisierte Schadenbegutachtung für gewerbliche Fuhrparks.

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Leasingrückgabe

Transparente Zustandsbewertung vor Rückgabe – vermeiden Sie unnötige Kosten.

Unabhängig. Neutral. Sachverständig.

Unsere Gutachten werden von qualifizierten Sachverständigen erstellt und entsprechen den Anforderungen für eine rechtssichere Schadenregulierung.

👉 Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage eigener Feststellungen des Sachverständigen.

👉 Übermittelte Fotos dienen ausschließlich der Vorbereitung.

Unverschuldeter Unfall? Wir helfen sofort.

Häufig gestellte Fragen

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr Gutachten vollständig – Sie zahlen nichts. Sie haben als Geschädigter das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.
In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Fotos per E-Mail. Bei komplexeren Schäden kann die Bearbeitung in Einzelfällen etwas länger dauern – wir informieren Sie in jedem Fall über den aktuellen Stand.
Keine Sorge – wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Zur Vorbereitung benötigen wir:
  • Fotos des Schadens und des gesamten Fahrzeugs
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Aktueller Kilometerstand
  • Unfallbericht
  • Daten des Verursachers (Name, Anschrift, Kennzeichen)
  • Optional: Versicherungsnummer und Schadensnummer des Verursachers
Alles Weitere klären wir gemeinsam – die eigentliche Bewertung übernimmt anschließend ein zertifizierter Sachverständiger im Rahmen einer persönlichen digitalen Begutachtung.
Ja. Unsere Gutachten basieren auf der eigenen Wahrnehmung und Bewertung durch zertifizierte Kfz-Sachverständige und sind sowohl von Versicherungen als auch vor Gericht anerkannt. Sie entsprechen den geltenden rechtlichen Anforderungen und dienen als vollwertige Grundlage für Ihre Schadensregulierung.
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Sie haben als Geschädigter das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Bei selbstverschuldeten Unfällen oder Kaskoschäden tragen Sie die Kosten selbst, können diese aber ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen.
Ja, als Geschädigter eines Unfalls haben Sie das Recht, den Sachverständigen frei zu wählen. Die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zu einem ihrer Gutachter drängen.

Kontakt

Carvalis GmbH

📍
Adresse
Triftstraße 95-97, 47533 Kleve

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Oder rufen Sie uns direkt an:
+49 2821 7499400